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Wählst du eine Ausbildung als deinen Berufsweg, bearbeitest du z. B. Zollanmeldungen und fertigst Warensendungen ab. Als Auszubildende/-r im mittleren Dienst sitzt du aber nicht nur vor dem Bildschirm: Vor Ort kontrollierst du, ob Unternehmen Waren angemeldet und die fälligen Steuern und Zölle korrekt bezahlt haben – so kommst du beim Zoll auch als „Outdoor-Fan“ auf deine Kosten.
Ausbildungsbeginn: 01. September 2028
Bewerbungszeitraum: bis zum 15. Oktober 2027
Ausbildungsverlauf:
Startschuss
In den ersten Tagen lernst du in deinem Hauptzollamt deine Kolleginnen und Kollegen kennen und erhältst die wichtigsten Informationen zu den kommenden zwei Jahren. Danach beginnt dein sechsmonatiger Einführungslehrgang: in Erfurt, Leipzig, Plessow, Rostock oder Sigmaringen. Dort machst du dich mit etwa 25 anderen Anwärterinnen und Anwärtern in einer Klasse mit den rechtlichen Grundlagen deiner Arbeit vertraut.
Unterrichtsinhalte
- Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechnik
- Vollzugsrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Zolltarifrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
- Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Sozialversicherungsrecht
- Ausländerrecht
Etappensieg
Den Einführungslehrgang schließt du mit der Zwischenprüfung ab. Dazu schreibst du vier dreistündige Klausuren zu Themen, die ihr in den ersten sechs Monaten behandelt habt. Wenn du deine Zwischenprüfung im ersten Anlauf nicht bestehst, bekommst du eine zweite Chance.
Langstrecke
Nun beginnt der zwölfmonatige praktische Teil deiner Ausbildung. Du arbeitest in verschiedenen Dienststellen und lernst dadurch die Aufgaben des Zolls kennen, z. B. bei Ermittlungen, Kontrollen oder bei der Sachbearbeitung.
Endspurt
Nach deiner praktischen Ausbildung geht es wieder zurück nach Erfurt, Leipzig, Plessow, Rostock oder Sigmaringen. In deinem sechsmonatigen Abschlusslehrgang vertiefst du noch einmal die rechtlichen Grundlagen.
Unterrichtsinhalte
- Vollzugsrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Verbrauchsteuerrecht
- Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
- Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Sozialversicherungsrecht
- Ausländerrecht
- Zudem wird ein Sporttest durchgeführt, der – neben späteren Fortbildungen – Voraussetzung für eine Tätigkeit in den waffentragenden Bereichen der Zollverwaltung ist
Am Ziel
Um deine Ausbildung abzuschließen, musst du nur noch die sogenannte Abschlussprüfung absolvieren. Sie besteht aus vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Nach bestandener Prüfung bist du ausgebildete Zöllnerin bzw. ausgebildeter Zöllner. Eine Übernahme beim Zoll ist die Regel.
Das bringst Du mit
- Du hast einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit zweijähriger anerkannter Berufsausbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung (mindestens Niveau 3 des DQR).
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
- Du brauchst das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold, das du spätestens bis zum 15. Juni deines Einstellungsjahrs vorlegen musst. Hier findest du weitere Infos zum [Deutschen Sportabzeichen](https://www.zoll-karriere.de/KP/DE/Service2/DeutschesSportabzeichen/deutschesSportabzeichen_node.html "Deutsches Sportabzeichen | Dein Talent im Einsatz").
Deine Stärken
- Du arbeitest gern im Team.
- Du interessierst dich für Recht und Wirtschaft.
- Du übernimmst Verantwortung.
- Du bist flexibel und mobil.
- Du bist emotional stabil, auch in schwierigen Situationen.
Weitere Voraussetzungen
- Du bist nicht vorbestraft.
- Du setzt dich für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein.
- Du bist grundsätzlich bereit im Schichtdienst zu arbeiten, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen.
Bewerbung
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Ausbildung in der Zollverwaltung interessieren.
Die Bewerb