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HH

Azubi – Fachkraft für Lebensmitteltechnik (m/w/d)

HANS HENGLEIN & SOHN GmbH

Abenberg, Mittelfranken, Bayern
Alternance
Temps plein
Publié le 5 novembre 2026

Description du poste

Die Henglein-Gruppe ist ein dynamisches, inhabergeführtes Familienunternehmen mit Hauptsitz in Abenberg/Wassermungenau. Wir sind einer der führenden inter­nationalen Anbieter in den Bereichen gekühlte Kartoffel­produkte, Teigwaren und Backteige. Durch kontinuierliches Wachstum suchen wir zur Verstärkung unseres Teams für den Hauptsitz in Wassermungenau ab 01.09.2027 noch Auszubildende. Ref.: WM-2027-A-001 Inhalte der Berufsausbildung - Erwerb von Fachkenntnissen im Umgang mit Lebensmitteln - Wareneingangskontrolle von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen - Lagerung und Bereitstellung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen - Entwicklung und Zubereitung von Rezepturen und Herstellungsverfahren - Bedienung modernster Produktionsanlagen zur Herstellung von Kartoffel- und Teigprodukten - Verpacken der Produkte nach Kundenanforderungen - Durchführen von Qualitätskontrollen im firmeneigenen Labor - Teilnahme an Verkostungen und Schulungen zur Lebensmittelhygiene - Erstellung von Dokumenten und Auswertungen mit MS-Office Das solltest Du mitbringen - Spaß am Umgang mit Lebensmitteln - Interesse und Verständnis für Technik - Freude am Arbeiten im Team - Gute Noten in Mathe und Physik - Realschulabschluss Fakten - Ausbildungsdauer: 3 Jahre  - Berufsschule: Kulmbach (Unterkunft vorhanden) - Schulunterricht: Blockwochen - Ausbildungsvergütung: bis zu 1.300,00 € + Sonderleistungen "Schnuppertag" oder Praktikum vorab möglich! Derzeit bestehen sehr gute Übernahmechancen nach einer erfolgreich beendeten Ausbildung. Schicke uns deine Bewerbungsunterlagen gerne im PDF-Format an die E-Mail-Adresse: karriere@henglein.de Wenn Du Fragen hast, ruf an unter Telefon: 09873/18-2029 (Frau Lisa-Maria Jäkel) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.