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Stellv. Fachbereichsleitung Finanzen (m/w/d) für das Amt Nordsee-Treene gesucht!

Amt Nordsee-Treene

Mildstedt, Schleswig-Holstein
CDI
Temps plein
Publié le 6 novembre 2026

Description du poste

Das Amt Nordsee-Treene hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer stellv. Fachbereichsleitung Finanzen (m/w/d) mit 39/41 Wochenstunden (Vollzeit) und Vergütung nach Besoldungsgruppe A 12 SHBesG / EG 11 TVöD zu besetzen. Ihre Aufgabenschwerpunkte u.a.: - Steuerung und Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten der Finanzwirtschaft, Finanzplanung und Finanzverwaltung einzelner kommunaler Körperschaften - Betreuung der Doppik und der Bilanzbuchhaltung - Aufstellen von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen - Kreditmanagement - Mitwirkung bei der Erstellung von Satzungen, Dienstanweisungen und Richtlinien für den Finanzbereich - Bearbeitung grundlegender Fragestellungen im Beitrags- und Gebührenwesen einschließlich der erforderlichen Kalkulationen - Erstellung von Kalkulationen für kostenrechnende Einrichtungen - Ausbaubeitragsrecht - Betreuung besonderer Maßnahmen der Stadt Friedrichstadt - Bearbeitung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Eigenbetrieben und Mehrwertsteueroptierungen Was müssen Sie mitbringen?  - Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste - Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) mit erfolgreich absolvierter 2. Angestelltenprüfung oder - Erfolgreicher Abschluss zur/zum Verwaltungsfachwirt/in (m/w/d) - Bereitschaft zu Sitzungsdiensten auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit - Fahrerlaubnis der Klasse B  Wir erwarten außerdem: - Umfassende Kenntnisse im Bereich der GO SH und der GemHVO SH und der weiteren für den kommunalen Finanzbereich relevanten Rechtvorschriften sowie Kenntnisse des Landesverwaltungsgesetzes - Kenntnisse im Bereich der Steuergesetze, der Abgabenordnung und des KAG SH - Langjährige Erfahrung im öffentlichen Dienst - Sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere den MS-Office Anwendungen. Gute Excel-Kenntnisse sind erforderlich - Hohe soziale und kommunikative Kompetenzen sowie lösungsorientierte Arbeitsweise - Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft, - Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen - Ein hohes Maß an Eigeninitiative, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit Wünschenswert: - Die Zusatzqualifikation „Kommunale(r) Bilanzbuchhalter(in) SH“ - Vorkenntnisse in einem kommunalen Buchhaltungsprogramm (bestenfalls CIP-Kommunal) - Führungserfahrung mit Personalverantwortung Wir bieten: - Besoldung gem. SHBesG / Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Die tatsächliche Besoldung/Eingruppierung ist abhängig von den persönlichen Voraussetzungen. - Betriebliche Altersvorsorge über die VBL und AG-Anteil zur vermögenswirksamen Leistung - Gleitende Arbeitszeit und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes - Vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote - Ein attraktives Angebot zum E-Bike Leasing sowie weitere diverse Aspekte im Bereich Gesundheitsmanagement Personalrechtliche Fragen für Bewerber/-innen in einem Beamtenverhältnis beantwortet gerne Frau Meyer, stellv. Fachbereichsleitung Personal & Jugend, Tel.: 04841/992-334 oder E-Mail a.meyer@amt-nordsee-treene.de. Für alle weiteren personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei Frau Christiansen, Personalsachbearbeiterin, Tel.: 04841/992-339 oder E-Mail i.christiansen@amt-nordsee-treene.de. Rückfragen zum Aufgabengebiet beantwortet gerne Herr Ketels, Leiter Fachbereich Finanzen des Amtes Nordsee-Treene, Tel.: 04841/992-390 oder E-Mail u.ketels@amt-nordsee-treene.de. Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie uns bitte bis zum 22.11.2026 über unser Onlineformular im Stellenportal (https://www.amt-nordsee-treene.de/) zukommen lassen. Amt Nordsee-Treene Personalabteilung Schulweg 19 25866 Mildstedt Hinweise: Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt. D