Stellv. Fachbereichsleitung Finanzen (m/w/d) für das Amt Nordsee-Treene gesucht!
Amt Nordsee-Treene
Mildstedt, Schleswig-Holstein
CDI
Temps plein
Publié le 6 novembre 2026
Description du poste
Das Amt Nordsee-Treene hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer stellv. Fachbereichsleitung Finanzen (m/w/d) mit 39/41 Wochenstunden (Vollzeit) und Vergütung nach Besoldungsgruppe A 12 SHBesG / EG 11 TVöD zu besetzen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte u.a.:
- Steuerung und Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten der Finanzwirtschaft, Finanzplanung und Finanzverwaltung einzelner kommunaler Körperschaften
- Betreuung der Doppik und der Bilanzbuchhaltung
- Aufstellen von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen
- Kreditmanagement
- Mitwirkung bei der Erstellung von Satzungen, Dienstanweisungen und Richtlinien für den Finanzbereich
- Bearbeitung grundlegender Fragestellungen im Beitrags- und Gebührenwesen einschließlich der erforderlichen Kalkulationen
- Erstellung von Kalkulationen für kostenrechnende Einrichtungen
- Ausbaubeitragsrecht
- Betreuung besonderer Maßnahmen der Stadt Friedrichstadt
- Bearbeitung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Eigenbetrieben und Mehrwertsteueroptierungen
Was müssen Sie mitbringen?
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste
- Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) mit erfolgreich absolvierter 2. Angestelltenprüfung oder
- Erfolgreicher Abschluss zur/zum Verwaltungsfachwirt/in (m/w/d)
- Bereitschaft zu Sitzungsdiensten auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Wir erwarten außerdem:
- Umfassende Kenntnisse im Bereich der GO SH und der GemHVO SH und der weiteren für den kommunalen Finanzbereich relevanten Rechtvorschriften sowie Kenntnisse des Landesverwaltungsgesetzes
- Kenntnisse im Bereich der Steuergesetze, der Abgabenordnung und des KAG SH
- Langjährige Erfahrung im öffentlichen Dienst
- Sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere den MS-Office Anwendungen. Gute Excel-Kenntnisse sind erforderlich
- Hohe soziale und kommunikative Kompetenzen sowie lösungsorientierte Arbeitsweise
- Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft,
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Ein hohes Maß an Eigeninitiative, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit
Wünschenswert:
- Die Zusatzqualifikation „Kommunale(r) Bilanzbuchhalter(in) SH“
- Vorkenntnisse in einem kommunalen Buchhaltungsprogramm (bestenfalls CIP-Kommunal)
- Führungserfahrung mit Personalverantwortung
Wir bieten:
- Besoldung gem. SHBesG / Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Die tatsächliche Besoldung/Eingruppierung ist abhängig von den persönlichen Voraussetzungen.
- Betriebliche Altersvorsorge über die VBL und AG-Anteil zur vermögenswirksamen Leistung
- Gleitende Arbeitszeit und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote
- Ein attraktives Angebot zum E-Bike Leasing sowie weitere diverse Aspekte im Bereich Gesundheitsmanagement
Personalrechtliche Fragen für Bewerber/-innen in einem Beamtenverhältnis beantwortet gerne Frau Meyer, stellv. Fachbereichsleitung Personal & Jugend, Tel.: 04841/992-334 oder E-Mail a.meyer@amt-nordsee-treene.de.
Für alle weiteren personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei Frau Christiansen, Personalsachbearbeiterin, Tel.: 04841/992-339 oder E-Mail i.christiansen@amt-nordsee-treene.de.
Rückfragen zum Aufgabengebiet beantwortet gerne Herr Ketels, Leiter Fachbereich Finanzen des Amtes Nordsee-Treene, Tel.: 04841/992-390 oder E-Mail u.ketels@amt-nordsee-treene.de.
Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie uns bitte bis zum 22.11.2026 über unser Onlineformular im Stellenportal (https://www.amt-nordsee-treene.de/) zukommen lassen.
Amt Nordsee-Treene
Personalabteilung
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Hinweise:
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt. D