Die Gemeinde Oftersheim (12.200 Einwohner) im Rhein-Neckar-Kreis sucht
für die kommunale Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte zwei
pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für den Krippenbereich. Die
Vollzeitstellen sind jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst
für zwei Jahre befristet zu besetzen und eignen sich für
Berufsanfängerinnen, Wiedereinsteigerinnen sowie erfahrene
Fachkräfte (m/w/d). Die Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte ist eine
fünfgruppige Kita mit zwei Krippengruppen und drei
Kindergartengruppen. Es werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zum
Schuleintritt von 07:00 bis 17:00 Uhr oder von 07:30 bis 14:30 Uhr
betreut. Wir bieten: Ein attraktives, vielfältiges Arbeitsumfeld
sowie ein offenes und engagiertes Team, Fortbildungsmöglichkeiten,
Fahrradleasing, Rabatte und Preisnachlässe von Unternehmen, die mit
der Plattform „corporate benefits“ kooperieren, deren offizieller
Partner die Gemeinde Oftersheim ist, ein der Tätigkeit entsprechendes
Entgelt nach TVöD SuE unter Berücksichtigung einschlägiger
Berufserfahrung sowie die üblichen Sozialleistungen im öffentlichen
Dienst. Wir erwarten: Staatliche Anerkennung als Erzieherin,
Kinderpflegerin oder weitere Berufsabschlüsse gemäß § 7 KiTaG BW,
Engagement und Kreativität, Bereitschaft zur kooperativen und
familienbezogenen Zusammenarbeit mit den Eltern,
Reflexionsbereitschaft und Teamfähigkeit, selbstständige und
eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie Mitarbeit bei der
konzeptionellen Weiterentwicklung unserer Tageseinrichtung.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben,
tabellarischer Lebenslauf, ggf. Zusatzqualifikationen,
Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber etc.) richten Sie bitte bis zum
30.11.2026 schriftlich an: Bürgermeisteramt Oftersheim Personalamt
Mannheimer Straße 49 68723 Oftersheim oder per E-Mail an:
personalamt@oftersheim.de. Für Fragen stehen Ihnen die
Kindergartenleitung, Frau Brunke, Telefon: 06202 9507275, sowie Frau
Brix und Herr Lorenz vom Personalamt, Telefon: 06202 597-117 und -118,
zur Verfügung. Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt
nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten
Rückumschlags. Andernfalls werden sie nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet.
Gleiches gilt für die Löschung von elektronischen Bewerbungen. Auf
Bewerbungseingangsbestätigungen wird verzichtet.