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STELLENAUSSCHREIBUNG
Du hast mindestens die Mittlere Reife und suchst nach einem krisensicheren
Job? Du möchtest eine Ausbildung machen, nach der du viele verschiedene
Aufgaben übernehmen kannst?
Dann bewirb dich jetzt!
Das Polizeipräsidium Trier bietet zum 01.08.2027 einen
Ausbildungsplatz für den Beruf
des Fachinformatikers (m/w/d)
(Fachrichtung Systemintegration) an.
Das wirst du während deiner Ausbildung lernen:
- Planung, Einrichtung, Wartung und Administration von Systemen und
Rechnernetzen,
- Modifikation von Hard- und Software sowie
- Fehleranalyse und Störungsbeseitigung im Bereich der Computer- und
Sicherheitssysteme.
Die Ausbildung zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration dauert
drei Jahre. Die praktischen Kenntnisse werden beim Polizeipräsidium Trier und
in einer Gastausbildung erworben. Der theoretische Unterricht findet an der
Berufsbildenden Schule für Gewerbe und Technik in Trier statt.
Nähere Informationen zu dem umfangreichen Berufsbild des Fachinformatikers
(m/w/d) können bei der Agentur für Arbeit unterBERUFENET abgerufen werden.
Das solltest du mitbringen:
- mindestens einen guten mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife /
qualifizierter Sekundarabschluss I oder vergleichbarer Schulabschluss),
- Kenntnisse in MS-Office,
- gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen,
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein,
- Engagement und Motivation,
- technisches Verständnis und Geschick,
- gutes räumliches Vorstellungsvermögen,
- Affinität zu Computern und zu anderen Bereichen der digitalen Welt,
- Teamfähigkeit und Kontaktfähigkeit.
Das bieten wir als Arbeitgeber:
- eine qualifizierte Ausbildung in den oben genannten Bereichen,
- Ausbildungsvergütung (brutto) von 1.356,82 € bis 1.490,61 € ab dem dritten
Ausbildungsjahr,
- 30 Urlaubstage,
- ggf. vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 €,
- Jahressonderzahlung,
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen der bestehenden Arbeitszeitvereinbarung,
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten
Team.
Die oben genannte Ausbildungsvergütung dient der Orientierung und unterliegt
tarifrechtlichen Änderungen.
Die Berufsausbildung kann auch in Teilzeit durchgeführt werden, wodurch sich
Änderungen in der Ausbildungsvergütung und der Ausbildungszeit ergeben. Bei
Interesse stehen wir als Ansprechpartner gerne bereit.
Wir können zu diesem Zeitpunkt keine Übernahme nach Abschluss der Ausbildung
garantieren. Eine Perspektive für eine Übernahme ist nach jetzigem Stand jedoch
gegeben.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen
Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern
aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich
Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft,
dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der
sexuellen Identität.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir
ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der bestehenden
Arbeitszeitvereinbarung. Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume
in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und ermöglichen die
gezielte fachliche Aus- und Weiterbildung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder
ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der
Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes
berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf
nur erfolgen, wenn man die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für
Rheinland-Pfalz einzutre