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Professor/in (m/w/d) in Besoldungsgruppe W2 für "Besitz- und Verkehrsteuern" Az.: HVF_26_6a

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

Ludwigsburg, Württemberg, Baden-Wuerttemberg
Publié le 5 novembre 2026

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An der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist ab sofort folgende Stelle zu besetzen: Professorin (m/w/d) in Besoldungsgruppe W2 für „Besitz- und Verkehrsteuern" in der Fakultät II (Steuer- und Wirtschaftsrecht), Az.: HVF_26_6a Hochschule und Studiengang Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) ist die größte Ausbildungsstätte für Beamtinnen des gehobenen Dienstes in Baden-Württemberg – mit insgesamt rund 2.900 Studierenden in mehreren Bachelor-, Master- und Kontaktstudiengängen. Einen großen Teil der Studierendenschaft stellt die Fakultät II (Steuer- und Wirtschaftsrecht) mit rund 1.200 Studierenden im Bachelorstudiengang „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung“. Der Bachelorstudiengang Steuerverwaltung erstreckt sich über drei Jahre und verbindet ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit der berufspraktischen Ausbildung im Finanzamt. Neben (steuer-)rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern werden auch methodische und soziale Kompetenzen vermittelt. Studienziele sind das erfolgreiche Ablegen der Laufbahnprüfung und die Verleihung des Hochschulgrades Bachelor of Laws (LL.B.). Aufgaben an der Hochschule: Die Professur soll unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunkts des bisherigen Stelleninhabers nachbesetzt werden. Daher konzentrieren sich die mit der Professur verbundenen Aufgaben in Lehre und angewandter Forschung auf die Rechtsgebiete Besitz- und Verkehrsteuern. Neben der Lehrtätigkeit im Grund- und Hauptstudium des Bachelorstudiengangs Steuerverwaltung wird auch eine engagierte Mitwirkung bei der Betreuung von Bachelorarbeiten und im Wahlfachbereich, in der anwendungsbezogenen Forschung, idealerweise im Bereich der oben genannten Rechtsgebiete, sowie bei der akademischen Selbstverwaltung erwartet. Ein Einsatz in weiteren Studiengängen der HVF ist ebenfalls möglich. Die Lehre erfolgt weit überwiegend in Präsenz, ergänzend in Onlineformaten. Eine Notwendigkeit stellen auch die Bereitschaft zum innovativen Ausbau des Lehrangebots sowie zur Weiterbildung dar. Ebenso sind Ausbau und Pflege der laufenden Kontakte mit fachlich einschlägigen Praxis- und Ausbildungsstellen erwünscht, um die enge Verzahnung von Lehre und Praxis zu gewährleisten. Profil: Einstellungsvoraussetzungen sind nach § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg sowie § 10 Abs. 2 und 3 Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen - ein abgeschlossenes Hochschulstudium - pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist - besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird - besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen - fachliche Eignung für die Tätigkeit einer/eines Lehrenden an einer Bildungseinrichtung für Steuerbeamtinnen Angebot an den/die künftigen Professorin: Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion und engen Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine flexible Stundenplanung fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch in der Forschung (im Institut für Angewandte Wissenschaften IAF) und im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung LUCCA bestehen diverse Einsatzmöglichkeiten. Professorinnen erhalten eine Grundbesoldung in der Bes.Gr. W2 Baden-Württemberg im Rahmen einer Beamtenstellung auf Lebenszeit. Hinzu können bei guter Leistung zusätzliche Bezüge auf Basis der Leistungsbezügeverordnung treten. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Profess